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Aktuelle Beiträge auf einen BlickArbeitssicherheitWann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sollte keine einmalige Aktion sein, sondern ein Bestandteil einer kontinuierlichen Sicherheitsarbeit.

Sie ist durchzuführen:

  • vor Aufnahme der Tätigkeiten – als anlassbezogene Erstbeurteilung an allen bestehenden Arbeitsplätzen.
  • bei maßgeblichen Veränderungen im Betrieb, wie zum Beispiel
  • der Planung neuer Arbeitsplätze und Arbeitsstätten,
  • der Änderung von Arbeitsverfahren,
  • der Änderung der Arbeitsorganisation,
  • dem Einsatz anderer Arbeitsstoffe,
  • der Neubeschaffung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen,
  • bei wesentlichen Instandsetzungsmaßnahmen
  • bei Änderung von Rechtsvorschriften,
  • bei neuen arbeitswissenschaftliche Erkenntnissen bzw. Veränderungen des Standes der Technik
  • der Planung neuer Arbeitsplätze und Arbeitsstätten,
  • der Änderung von Arbeitsverfahren,
  • der Änderung der Arbeitsorganisation,
  • dem Einsatz anderer Arbeitsstoffe,
  • der Neubeschaffung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen,
  • bei wesentlichen Instandsetzungsmaßnahmen
  • bei Änderung von Rechtsvorschriften,
  • bei neuen arbeitswissenschaftliche Erkenntnissen bzw. Veränderungen des Standes der Technik
  • zur Festlegung von Prüffristen für Arbeitsmittel.
  • wenn sich eine Aktualisierung auf Grund der Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge als notwendig erweist.
  • nach Störfällen und Havarien sowie nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen, Berufskrankheiten oder Fehlzeiten infolge arbeitsbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen.
  • Wissensbörse

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