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Beratung Arbeitssicherheit

Dieser Erfahrungsschatz erleichtert Ihnen die Einführung und Umsetzung aller erforderlichen gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen. Die Grundlage der Beratung ist eine systematische Umsetzung aller Arbeitsschutzaspekte. In dieser Systematik werden alle Arbeitsschutzinhalte in verschiedene Bausteine zusammengefasst.

Systematische Beratung 

Auszug verschiedener Arbeitsschutzaspekte

  • Betriebsbegehungen zur Beurteilung von Gefahrenpotenzialen
  • Vorschläge zur Erhöhung der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin
  • Unterstützung und Erarbeitung von Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzkonzepten
  • Beratung zur Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Schulung von Unternehmer und Vorgesetzten
  • Unterweisung von Arbeitnehmern zur Unfallprävention
  • Durchführung und Dokumention von ASA-Sitzungen
  • Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen aus dem Arbeitsschutzgesetze

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2

Wir unterstützen Sie mit umfassenden Betreuungsleistungen

Regelbetreuung: Die klassische Betreuungsform für Unternehmen ab 11 Mitarbeitern. Kombination aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.

Grundbetreuung: Basisleistungen wie Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Beratung zu Arbeitsschutzmaßnahmen – unabhängig von Branche und Betriebsgröße verpflichtend.

Betriebsspezifische Betreuung: Individuelle Leistungen abhängig von Ihren betrieblichen Gegebenheiten, Gefährdungen und besonderen Anforderungen.

Anlassbezogene Betreuung: Unterstützung bei konkreten Anlässen wie Unfällen, neuen Arbeitsmitteln, Umbauten oder behördlichen Auflagen.

Bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell): Alternative Betreuungsform für Kleinbetriebe bis 50 Mitarbeiter. Der Unternehmer nimmt an Schulungen teil und wird bei Bedarf durch Experten unterstützt.