{"id":1399,"date":"2026-01-05T03:48:57","date_gmt":"2026-01-05T03:48:57","guid":{"rendered":"https:\/\/secumundi.wpm24.de\/?page_id=1399"},"modified":"2026-01-05T03:49:10","modified_gmt":"2026-01-05T03:49:10","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/secumundi.wpm24.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Anwendungsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde erwirbt von der Secumundi GmbH (im Folgenden&nbsp;<strong>Secumundi<\/strong>) die im jeweiligen Vertrag bezeichneten Leistungen unter den nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im Folgenden&nbsp;<strong>AGB<\/strong>).<\/p>\n\n\n\n<p>1.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschlie\u00dflich Unternehmer i.S.v. \u00a7 14 BGB.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Alle Leistungen von Secumundi erfolgen ausschlie\u00dflich auf Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die Secumundi mit seinen Kunden \u00fcber die angebotenen Leistungen abschlie\u00dft. Diese dem Kunden bekannt gegebenen AGB gelten auch f\u00fcr k\u00fcnftige Leistungen, auch wenn sie nicht noch einmal gesondert mitgeteilt bzw. vereinbart werden.<\/p>\n\n\n\n<p>1.4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Entgegenstehende oder abweichende AGB oder sonstige Einschr\u00e4nkungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Secumundi hat ihnen im Einzelfall vor Vertragsschluss ausdr\u00fccklich zugestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>I.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Regelungen zur \u00dcberlassung von Standardsoftware<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zustandekommen des Vertrags<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt ein Vertragsschluss zwischen Secumundi und dem Kunden \u00fcber den Online Shop von Secumundi auf der Webseite&nbsp;<a href=\"http:\/\/www.secumundi.com\/online-shop\/\">www.secumundi.com<\/a>. Die Webseite und der Online Shop stehen in deutscher Sprache zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Inanspruchnahme der Leistungen von Secumundi erfordert eine Registrierung und die Erstellung eines personalisierten Kundenkontos. Die Erstellung des Kundenkontos erfordert eine g\u00fcltige Email Adresse sowie ein Passwort. Nach der Erstellung des Kundenkontos erh\u00e4lt der Kunde eine Email mit einem Aktivierungslink. Nach Aktivierung des Kundenkontos kann der Kunde mit Secumundi einen Vertrag abschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Darstellung der Leistungen im Online Shop von Secumundi stellt kein rechtlich bindendes Angebot von Secumundi an den Kunden dar. Erst der Kunde gibt nach Eingabe der erforderlichen Daten und durch Klicken des Buttons \u201ezahlungspflichtig bestellen\u201c im abschlie\u00dfenden Schritt des Bestellprozesses ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im elektronischen Warenkorb enthaltenen Leistungen gegen\u00fcber Secumundi ab.<\/p>\n\n\n\n<p>2.4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde kann alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung laufend \u00fcber die \u00fcblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.<\/p>\n\n\n\n<p>2.5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Secumundi speichert die Bestellung des Kunden und sendet dem Kunden eine Best\u00e4tigung \u00fcber den Eingang der Bestellung zusammen mit den aktuellen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zu. Ein Vertrag \u00fcber die bestellten Leistungen kommt erst dann zustande, wenn die Bestellung per Email durch Secumundi ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt wird, sp\u00e4testens mit \u00dcberlassung der Software.<\/p>\n\n\n\n<p>2.6&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Vertragstext einschlie\u00dflich der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses g\u00fcltigen AGB wird von Secumundi nicht gespeichert und ist dem Kunden daher in dieser Fassung nach Vertragsschluss nicht mehr zug\u00e4nglich. Der Kunde hat jedoch die M\u00f6glichkeit, die AGB im Rahmen des Bestellvorgangs abzurufen und in wiedergabef\u00e4higer Form zu speichern.<\/p>\n\n\n\n<p>2.7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde erh\u00e4lt die bestellte Leistung \u00fcber einen Download Link per Email. Das zum Download der Software notwendige Passwort wird dem Kunden nach erfolgter Zahlung mit einer separaten Email zugesandt.<\/p>\n\n\n\n<p>2.8&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mit Eingabe des Passworts beginnt die vereinbarte Laufzeit des Vertrags. Vor Ablauf der Laufzeit erh\u00e4lt der Kunde eine Email, in welcher auf den Ablauf hingewiesen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>2.9&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sofern der Vertrag \u00fcber den Apple iTunes-Store oder eine vergleichbare Plattform abgeschlossen wird, gelten erg\u00e4nzend die AGB dieser Plattform. Diese k\u00f6nnen auf den Portalen der entsprechenden Plattformen eingesehen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vertragsgegenstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>3.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde erh\u00e4lt von Secumundi die im jeweiligen Vertrag bezeichnete Applikation \/ Standardsoftware einschlie\u00dflich der hierin enthaltenen Datenbest\u00e4nde, Informationen, Vorlagen und Anwendungen (im Folgenden&nbsp;<strong>Standardsoftware<\/strong>). Die Standardsoftware h\u00e4lt bestimmte Informationen, Vorlagen, Anwendungen und Dokumentationen bereit, mit denen der Kunde Abl\u00e4ufe im Arbeitsschutz dokumentieren, standardisieren und verbessern kann.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; F\u00fcr die Beschaffenheit der von Secumundi \u00fcberlassenen Standardsoftware ist die bei Vertragsschluss zur Verf\u00fcgung stehende Leistungsbeschreibung abschlie\u00dfend ma\u00dfgeblich. Eine dar\u00fcber hinaus gehende Beschaffenheit schuldet Secumundi nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Kunde insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Standardsoftware in \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen oder in der Werbung von Secumundi sowie dessen Angestellten oder Vertriebspartnern herleiten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Nutzungsrechte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>4.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Secumundi r\u00e4umt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschlie\u00dfliches, auf die Dauer des ab-geschlossenen Vertrags befristetes und auf Dritte nicht \u00fcbertragbares Recht ein, die Standardsoftware zu nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst die Installation der Standardsoftware auf einem mobilen Endger\u00e4t (Tablet \/ Smartphone) und auf einem station\u00e4ren Computer. Die Installation auf einem Netzwerkspeicher zur Nutzung in einem Computernetzwerk ist dem Kunden nicht gestattet.<\/p>\n\n\n\n<p>4.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde darf die Standardsoftware nur zu dem Zweck einsetzen, seine internen Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle und die von solchen Unternehmen abzuwickeln, die mit ihm i.S.d. \u00a7 15 AktG verbunden sind.<\/p>\n\n\n\n<p>4.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vervielf\u00e4ltigungen oder Sicherungskopien der Standardsoftware sind nicht zul\u00e4ssig. Der Kunde hat jedoch w\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrages jederzeit die M\u00f6glichkeit, bei Verlust des Installationsprogrammes dieses \u00fcber sein Kundenkonto bei Secumundi erneut herunterzuladen.<\/p>\n\n\n\n<p>4.4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde ist zu \u00c4nderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Standardsoftware i.S.d. \u00a7 69 c Nr.2 UrhG nur insoweit befugt, als das Gesetz dies unabdingbar erlaubt. Bevor der Kunde selbst oder durch Dritte Fehler beseitigt, gestattet er Secumundi zwei Versuche, den Fehler zu beseitigen. Soweit nicht anders vereinbart, stehen dem Kunden an solchen Bearbeitungen eigene Nutzungs- und Verwertungsrechte \u2013 \u00fcber die nach diesen AGB einger\u00e4umten Nutzungsrechte hinaus \u2013 nicht zu.<\/p>\n\n\n\n<p>4.5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde ist zur Dekompilierung der Standardsoftware nur in den Grenzen des \u00a7 69 e UrhG berechtigt und dies erst, wenn Secumundi nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht die notwendigen Daten und \/ oder Informationen zur Verf\u00fcgung gestellt hat, um Interoperabilit\u00e4t mit anderer Hard- und Software herzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>4.6&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; \u00dcberl\u00e4sst Secumundi dem Kunden im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege Erg\u00e4nzungen (z.B. Patches, neue Vorlagen, Anwendungen, Informationen) oder eine Neuauflage der Standardsoftware (z.B. Update, Upgrade), welche die fr\u00fcher \u00fcberlassene Standardsoftware ersetzt, unterliegen diese den Bestimmungen dieser AGB.<\/p>\n\n\n\n<p>4.5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die \u00a7\u00a7 69a ff. UrhG bleiben im \u00dcbrigen unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>5.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde hat sich \u00fcber die wesentlichen Funktionsmerkmale der Standardsoftware informiert und tr\u00e4gt das Risiko, ob diese seinen W\u00fcnschen und Bed\u00fcrfnissen entspricht. \u00dcber Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von Secumundi oder durch fachkundige Dritte beraten lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Durch Aufnahme der Nutzung der Standardsoftware best\u00e4tigt der Kunde, dass er die Bef\u00e4higung oder Ausbildung zur Durchf\u00fchrung der in der Standardsoftware enthaltenen Aufgaben hat. Die Nutzung der Standardsoftware ersetzt weder eine Ausbildung zur bef\u00e4higten Person oder Fachkraft f\u00fcr Arbeitssicherheit, noch ein Studium zum Sicherheitsingenieur und berechtigt nicht alleinig zum Durchf\u00fchren der jeweils in der Software enthaltenen Aufgaben.<\/p>\n\n\n\n<p>5.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Einrichtung einer funktionsf\u00e4higen \u2013 und auch unter Ber\u00fccksichtigung der zus\u00e4tzlichen Belastung durch die Standardsoftware ausreichend dimensionierten \u2013 Hard- und Softwareumgebung liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.<\/p>\n\n\n\n<p>5.4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde testet die Standardsoftware vor deren Einsatz gr\u00fcndlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. Dies gilt auch f\u00fcr Standardsoftware, die er im Rahmen der Gew\u00e4hrleistung und der Pflege erh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p>5.5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde beachtet die von Secumundi f\u00fcr die Installation und den Betrieb der Standardsoftware gegebenen Hinweise.<\/p>\n\n\n\n<p>5.6&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Soweit Secumundi \u00fcber die Bereitstellung der Standardsoftware hinaus weitere Leistungspflichten obliegen, wirkt der Kunde hieran im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsr\u00e4ume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verf\u00fcgung stellt.<\/p>\n\n\n\n<p>5.7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde gew\u00e4hrt Secumundi oder einem hierzu beauftragten Vertriebspartner zur Fehlersuche und -behebung Zugang zu der Standardsoftware, nach Wahl des Kunden unmittelbar und \/ oder mittels Datenfern\u00fcbertragung. Secumundi ist berechtigt, zu pr\u00fcfen, ob die Standardsoftware in \u00dcbereinstimmung mit den Bestimmungen dieser AGB genutzt wird. Zu diesem Zweck darf Secumundi vom Kunden Auskunft verlangen, insbesondere \u00fcber den Zeitraum und den Umfang der Nutzung sowie Einsicht in die B\u00fccher, Schriften, Hard- und Software des Kunden nehmen. Secumundi ist hierf\u00fcr zu den \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten Zutritt zu den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Kunden zu gew\u00e4hren.<\/p>\n\n\n\n<p>5.8&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen f\u00fcr den Fall, dass die Standardsoftware ganz oder teilweise nicht ordnungsgem\u00e4\u00df arbeitet (z.B. durch t\u00e4gliche Datensicherung, St\u00f6rungsdiagnose, regelm\u00e4\u00dfige \u00dcberpr\u00fcfung der Datenverarbeitungsergebnisse).<\/p>\n\n\n\n<p>5.9&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Soweit der Kunde nicht ausdr\u00fccklich vorab darauf hinweist, darf Secumundi davon ausgehen, dass alle Daten des Kunden gesichert sind.<\/p>\n\n\n\n<p>5.10&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde tr\u00e4gt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schutz der Standardsoftware<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>6.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Rechte an der Standardsoftware, insbesondere das Urheberrecht, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte stehen im Verh\u00e4ltnis zum Kunden ausschlie\u00dflich Secumundi zu. Dies gilt auch f\u00fcr Bearbeitungen der Standardsoftware durch Secumundi oder einem hierzu beauftragten Vertriebspartner.<\/p>\n\n\n\n<p>6.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde wird die \u00fcberlassene Standardsoftware sorgf\u00e4ltig verwahren, um Missbrauch auszuschlie\u00dfen. Insbesondere wird der Kunde eine Nutzung der Standardsoftware durch nicht ausreichend qualifizierte Personen verhindern.<\/p>\n\n\n\n<p>6.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Dem Kunden ist es nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen und \/ oder Kontrollnummern oder -zeichen von Secumundi zu ver\u00e4ndern oder zu entfernen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>II.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Regelungen im Bereich der Individualprogrammierung und individuellen Anpassungsleistungen von Standardsoftware<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>7.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vertragsgegenstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>7.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Soweit gesondert vereinbart, erstellt Secumundi f\u00fcr den Kunden die im jeweiligen Einzelvertrag definierte, nach den konkreten Bed\u00fcrfnissen des Kunden angefertigte Individualsoftware und erbringt f\u00fcr den Kunden individuelle Programmier- und Anpassungsleistungen.<\/p>\n\n\n\n<p>7.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; F\u00fcr die Beschaffenheit der von Secumundi zur Verf\u00fcgung gestellten Individualsoftware ist die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Leistungsbeschreibung abschlie\u00dfend ma\u00dfgeblich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zusammenarbeit, Einsatz von Mitarbeitern von Secumundi beim Kunden<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>8.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ansprechpartner der Vertragsparteien sind ausschlie\u00dflich die im jeweiligen Einzelvertrag benannten verantwortlichen Ansprechpartner. Relevante Erkl\u00e4rungen in Bezug auf die sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag ergebenden Pflichten k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich von den benannten Personen abgegeben werden.<\/p>\n\n\n\n<p>8.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sollten zur Erbringung von Leistungen vor\u00fcbergehend Mitarbeiter von Secumundi im Betrieb des Kunden t\u00e4tig werden, sind diese Mitarbeiter Weisungen des Kunden im Hinblick auf Zeit sowie Art und Weise der Durchf\u00fchrung der Leistungen nicht unterworfen. Es gelten f\u00fcr diese Mitarbeiter jedoch die Hausordnung des Kunden sowie dessen Anweisungen zur Betriebssicherheit.<\/p>\n\n\n\n<p>8.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde wird Secumundi bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen im angemessenen Umfang unterst\u00fctzen. Der Kunde wird Secumundi sowie dessen Mitarbeitern oder Erf\u00fcllungsgehilfen die erforderlichen Berechtigungen im Netzwerk einr\u00e4umen sowie den erforderlichen Zugang und die notwendigen Zutrittsberechtigungen sicherstellen. Der Kunde wird Secumundi die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollst\u00e4ndig und rechtzeitig zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>8.4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde wird nach erfolgter Pr\u00fcfung vertragsgem\u00e4\u00df erbrachte Leistungen schriftlich abnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Nutzungsrechte und Schutz der Individualsoftware<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In Bezug auf die dem Kunden einger\u00e4umten Nutzungsrechte an der Individualsoftware und den Schutz der Individualsoftware gelten die Bestimmungen der Ziffern 4 und 6 entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>III.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Regelungen zum Kauf von Hardware<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>10.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vertragsgegenstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>10.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde erwirbt von Secumundi die im jeweiligen Vertrag \/ Auftrag bezeichnete mechanische \/ elektronische Ausr\u00fcstung f\u00fcr den jeweiligen Zweck (im Folgenden \u201eHardware\u201c) nebst Benutzerdokumentation.<\/p>\n\n\n\n<p>10.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die vereinbarte Beschaffenheit der Hardware ergibt sich abschlie\u00dfend aus den mitgelieferten Produktbeschreibungen. Die technischen Daten, Spezifikationen, Erl\u00e4uterungen der Funktionen und Nutzungsm\u00f6glichkeiten sowie sonstigen Angaben in den mitgelieferten Produktbeschreibungen verstehen sich ausschlie\u00dflich als Beschreibung der Beschaffenheit im Sinne von \u00a7 434 Abs. 1 BGB und nicht als selbstst\u00e4ndige Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.<\/p>\n\n\n\n<p>10.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Aufstellung der Hardware und Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft sowie die Installation und Einspielung der Software im Netzwerk des Kunden oder eine Einweisung sind nur dann Vertragsinhalt, wenn diese Leistungen im jeweiligen Vertrag \/ Auftrag ausdr\u00fccklich vereinbart werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>IV.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Regelungen zur befristeten \u00dcberlassung von Hardware<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>11.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vertragsgegenstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Kunde erh\u00e4lt von Secumundi das Recht, die im jeweiligen Vertrag \/ Auftrag bezeichnete Hardware nebst Benutzerdokumentation f\u00fcr die Dauer der vertraglich vereinbarten Mietzeit gegen die Zahlung des jeweils festgelegten Mietzinses zu verwenden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>12.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Secumundi ist berechtigt, den Mietzins erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsschluss mit der Zusendung der angepassten Preisliste von 3 Monaten zum Monatsende zu erh\u00f6hen, sofern und soweit sich die f\u00fcr die Erhaltung der Mietsache anfallenden Material- und Personalkosten erh\u00f6ht haben. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, das Mietverh\u00e4ltnis innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Zugang der Ank\u00fcndigung der Mieterh\u00f6hung zu k\u00fcndigen.<\/p>\n\n\n\n<p>12.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Mietzins umfasst die Verg\u00fctung f\u00fcr die \u00dcberlassung der Mietsache sowie f\u00fcr die Instandhaltung und Instandsetzung. Die Lieferung von Verbrauchsmaterial ist gegebenenfalls gesondert zu verg\u00fcten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>13.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Sch\u00e4den zu bewahren. Er wird den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Einsatz und die sachgerechte Bedienung der Mietsache durch ausreichend qualifiziertes Personal sicherstellen. Der Kunde wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen von Secumundi und insbesondere die in dem \u00fcberlassenen Bedienungshandbuch und der Benutzerdokumentation enthaltenen Hinweise im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern und Aufschriften, d\u00fcrfen nicht entfernt, ver\u00e4ndert oder unkenntlich gemacht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>13.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde gestattet den Mitarbeitern und Beauftragten von Secumundi innerhalb der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten den freien Zugang zu der Mietsache f\u00fcr Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten. Hierbei sind die berechtigten Sicherheitsinteressen des Kunden zu wahren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>14.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; R\u00fcckgabe der Mietsache<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>14.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses hat der Kunde Secumundi die Mietsache in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand zur\u00fcckzugeben. Die R\u00fcckgabepflicht umfasst auch die \u00fcberlassenen Handb\u00fccher und Benutzerdokumentationen.<\/p>\n\n\n\n<p>14.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei der R\u00fcckgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Sch\u00e4den und M\u00e4ngel der Mietsache festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten f\u00fcr die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Sch\u00e4den oder M\u00e4ngeln zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>15.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sach- und Rechtsm\u00e4ngel; sonstige Leistungsst\u00f6rungen; Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>15.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Secumundi ist verpflichtet, die zur Miete \u00fcberlassenen Vertragsgegenst\u00e4nde f\u00fcr die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuf\u00fchren. Die entsprechenden Ma\u00dfnahmen werden in den jeweils einzelvertraglich vereinbarten Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von M\u00e4ngeln, St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den durchgef\u00fchrt. Secumundi ist der hierzu erforderliche Zugang zur Mietsache zu gew\u00e4hren.<\/p>\n\n\n\n<p>15.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde hat Secumundi auftretende M\u00e4ngel, St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den unverz\u00fcglich anzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>15.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Behebung von M\u00e4ngeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist Secumundi ein angemessener Reaktionszeitraum einzur\u00e4umen. Mit Zustimmung des Kunden kann Secumundi die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der M\u00e4ngelbeseitigung austauschen. Der Kunde wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.<\/p>\n\n\n\n<p>15.4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Eine K\u00fcndigung des Kunden gem. \u00a7 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgew\u00e4hrung des vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs ist erst zul\u00e4ssig, wenn Secumundi ausreichende Gelegenheit zur M\u00e4ngelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der M\u00e4ngelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unm\u00f6glich ist, wenn sie von secumundi verweigert wird oder in unzumutbarer Weise verz\u00f6gert wird, wenn begr\u00fcndete Zweifel an den Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gr\u00fcnden eine Unzumutbarkeit f\u00fcr den Kunden gegeben ist.<\/p>\n\n\n\n<p>15.5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Rechte des Kunden wegen M\u00e4ngeln an der Mietsache sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von Secumundi \u00c4nderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen l\u00e4sst, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die \u00c4nderungen keine f\u00fcr Secumundi unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Kunden wegen M\u00e4ngeln bleiben unber\u00fchrt, sofern der Kunde zur Vornahme von \u00c4nderungen, insbesondere im Rahmen der Aus\u00fcbung des Selbstbeseitigungsrechts gem. \u00a7 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgef\u00fchrt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>V.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Softwarepflege<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>16.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vertragsgegenstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>16.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Secumundi erbringt als Pflegeleistungen (I) die \u00dcbersendung weiterentwickelter Standardversionen der Programme, (II) die Beseitigung von Programmfehlern und (III) die vereinbarten Beratungs- und Unterst\u00fctzungsleistungen zu den im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Reaktionszeiten und Service Levels.<\/p>\n\n\n\n<p>16.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Pflegeleistungen in Form der Beseitigung von Programmfehlern und die jeweils vereinbarten Beratungs- und Unterst\u00fctzungsleistungen werden von Secumundi ausschlie\u00dflich f\u00fcr die jeweils neueste und die unmittelbar vorausgehende Version der Software von Secumundi erbracht.<\/p>\n\n\n\n<p>16.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Solange eine Pflegevereinbarung f\u00fcr die Standardversion einer Software besteht, wird Secumundi auf Wunsch des Kunden und gegen gesonderte Verg\u00fctung auch die Pflege der erstellten Individualsoftware (einschlie\u00dflich deren \u00dcbertragung in Folgeversionen der Standard-Software) erbringen.<\/p>\n\n\n\n<p>16.4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Programmfehler werden definiert als Abweichungen von den Eigenschaften, die die Programme nach den jeweiligen einzelvertraglichen Vereinbarungen und Leistungsbeschreibungen haben sollen oder f\u00fcr ihre gew\u00f6hnliche Verwendung haben m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>16.5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Pflege beginnt, soweit die einzelvertragliche Vereinbarung nichts Abweichendes bestimmt, mit der Lieferung der Vertragsgegenst\u00e4nde.<\/p>\n\n\n\n<p>16.6&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde&nbsp; verantwortlich f\u00fcr die Installation der von Secumundi \u00fcbersandten weiterentwickelten Versionen der Standardsoftware.<\/p>\n\n\n\n<p>16.7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; F\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Fehlerbeseitigung gelten im Einzelnen die jeweils einzelvertraglich vereinbarten Service Level (Service Level Agreement).<\/p>\n\n\n\n<p>16.8&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungspflichten bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>17.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Beginnt die Pflege innerhalb eines Kalenderjahres, so ist die Verg\u00fctung f\u00fcr dieses Kalenderjahr mit Beginn der Pflege zeitanteilig f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>18.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; K\u00fcndigung des Pflegevertrags<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>18.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Mindestvertragslaufzeit betr\u00e4gt 24 Monate.<\/p>\n\n\n\n<p>18.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde kann den Pflegevertrag bis 6 Wochen vor Beginn des letzten vertraglich vereinbarten Abrechnungsquartals k\u00fcndigen.<\/p>\n\n\n\n<p>18.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei nicht erfolgter K\u00fcndigung verl\u00e4ngert sich der Pflegevertrag jeweils um ein weiteres Jahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VI.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wartung von Hardware<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>19.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vertragsgegenstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>19.1&nbsp;&nbsp; Secumundi f\u00fchrt als Wartungsleistungen gegen die in der aktuellen Preisliste festgelegte Verg\u00fctung Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den jeweils vereinbarten Wartungsintervallen durch.<\/p>\n\n\n\n<p>19.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die gesetzlichen Pflichten von Secumundi bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>20.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Beginnt die Wartung innerhalb eines Kalenderjahres, so ist die Verg\u00fctung f\u00fcr dieses Kalenderjahr mit Beginn der Wartung zeitanteilig f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VII.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Installation und \/ oder Schulung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>21.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vertragsgegenstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>21.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Auf Wunsch des Kunden \u00fcbernimmt Secumundi die Installation der Software sowie die Einf\u00fchrung und Schulung der Mitarbeiter des Kunden auf der Basis einer gesondert abzuschlie\u00dfenden Vereinbarung und der jeweils anwendbaren Preislisten. Bei der Schulung werden die Mitarbeiter des Kunden mit der Bedienung der Produkte und Anwendungen von Secumundi entweder in Standardschulungen oder individuell vertraut gemacht. Zur Schulung geh\u00f6rt nicht die Beseitigung von Fehlern der Programme. Die Fehlerbehebung f\u00e4llt vielmehr in den Bereich der Gew\u00e4hrleistung oder der Pflege innerhalb oder au\u00dferhalb des jeweiligen Pflegevertrags.<\/p>\n\n\n\n<p>21.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sofern der Kunde eine Installation und \/ oder Schulung durch Secumundi nicht w\u00fcnscht, verweist Secumundi f\u00fcr die Installation der Software auf die in der Anwendungsdokumentation beschriebenen Installationshinweise, insbesondere auf die Hard- und Softwareumgebung, die beim Kunden vorhanden sein muss.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>22.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Stornierung von Schulungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>22.1 Der Kunde kann Schulungen nach Ma\u00dfgabe folgender Regelungen stornieren:<\/p>\n\n\n\n<p>(a) Bei Stornierung bis zum 15. Tag vor Beginn der Schulung hat der Kunde 25 % der vereinbarten Verg\u00fctung zu zahlen;<\/p>\n\n\n\n<p>(b) Bei Stornierung ab dem 14. Tag bis zum 8. Tag vor der Schulung hat der Kunde 50 % der vereinbarten Verg\u00fctung zu zahlen;<\/p>\n\n\n\n<p>(c) Bei Stornierung einer sp\u00e4teren Stornierung hat der Kunde 100 % der vereinbarten Verg\u00fctung zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>22.2 &nbsp; Die Stornogeb\u00fchren fallen nicht an, wenn die Vertragspartner eine Verschiebung des Schulungstermins vereinbaren; Secumundi darf ein Verlangen des Kunden, eine Schulung zu verschieben, nicht unbillig ablehnen.<\/p>\n\n\n\n<p>22.3 &nbsp; Secumundi ist berechtigt, eine Schulung bei Erkrankung des Referenten oder Unterschreitung einer zuvor vereinbarten Mindestteilnehmerzahl abzusagen. In einem solchen Fall hat Secumundi die vom Kunden bereits gezahlten Schulungsentgelte zur\u00fcckzuerstatten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VIII.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Allgemeine Regelungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>23.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Verg\u00fctung und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>23.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ma\u00dfgeblich sind die am Tag der Bestellung genannten Preise, die sich inklusive der jeweils g\u00fcltigen gesetzlichen Umsatzsteuer verstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>23.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Etwaig anfallende Verbindungskosten des Internet- bzw. Mobilfunkanbieters des Kunden sind in der Verg\u00fctung nicht enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p>23.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Soweit nicht anders vereinbart, gelten die im Online Shop aufgef\u00fchrten Zahlungsmodalit\u00e4ten und Zahlungsm\u00f6glichkeiten. Die Verg\u00fctung wird sofort zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p>23.4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Secumundi ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zun\u00e4chst auf etwa bestehende \u00e4ltere Restschulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist Secumundi berechtigt, Zahlungen zun\u00e4chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.<\/p>\n\n\n\n<p>23.5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Secumundi \u00fcber den Betrag bedingungslos verf\u00fcgen kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>24.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sach- und Rechtsm\u00e4ngel; sonstige Leistungsst\u00f6rungen; Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>24.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Secumundi leistet Gew\u00e4hr f\u00fcr die vereinbarte Beschaffenheit der Software und daf\u00fcr, dass der Nutzung der Software im vertraglichen Umfang durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets und von Computersystemen \u00fcbernimmt Secumundi jedoch keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die ununterbrochene Verf\u00fcgbarkeit der Funktionen der Software. Ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung gilt die Gew\u00e4hr f\u00fcr das Land, in dem Secumundi seinen Gesch\u00e4ftssitz hat.<\/p>\n\n\n\n<p>24.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Secumundi leistet bei Sachm\u00e4ngeln zun\u00e4chst Gew\u00e4hr durch Nacherf\u00fcllung. Hierzu \u00fcberl\u00e4sst Secumundi dem Kunden neue und mangelfeie Software oder beseitigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn Secumundi dem Kunden zumutbare M\u00f6glichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<p>24.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei Rechtsm\u00e4ngeln leistet Secumundi zun\u00e4chst Gew\u00e4hr durch Nacherf\u00fcllung. Hierzu verschafft Secumundi dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsm\u00f6glichkeit an der \u00fcberlassenen Software oder an ausgetauschter oder ge\u00e4nderter gleichwertiger Software.<\/p>\n\n\n\n<p>24.4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Secumundi ist berechtigt, die Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der Kunde zumindest einen angemessenen Teil der Verg\u00fctung bezahlt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>24.5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde ist verpflichtet, die neue Software zu \u00fcbernehmen, wenn der vertragsgem\u00e4\u00dfe Funktionsumfang erhalten bleibt und die \u00dcbernahme nicht zu erheblichen Nachteilen f\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>24.6&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schlagen zwei Versuche der Nacherf\u00fcllung fehl, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist zur M\u00e4ngelbeseitigung zu setzen. Er hat dabei ausdr\u00fccklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er sich das Recht vorbeh\u00e4lt, bei erneutem Fehlschlagen vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und \/ oder Schadensersatz zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>24.7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schl\u00e4gt die Nachbesserung auch in der Nachfrist fehl, kann der Kunde vom Vertrag zur\u00fccktreten oder die Verg\u00fctung mindern, au\u00dfer es liegt ein unerheblicher Mangel vor. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet Secumundi im Rahmen der in diesen AGB festgelegten Grenzen.<\/p>\n\n\n\n<p>24.8&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Erbringt Secumundi Leistungen bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann Secumundi hierf\u00fcr eine Verg\u00fctung entsprechend der \u00fcblichen S\u00e4tze verlangen. Das gilt insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar oder nicht Secumundi zuzurechnen ist. Zu verg\u00fcten ist au\u00dferdem der Mehraufwand auf Seiten von Secumundi, der dadurch entsteht, dass der Kunde seinen Pflichten nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>24.9&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Behaupten Dritte Anspr\u00fcche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich einger\u00e4umten Nutzungsrechte wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde Secumundi unverz\u00fcglich schriftlich und umfassend. Der Kunde erm\u00e4chtigt Secumundi hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und au\u00dfergerichtlich allein zu f\u00fchren. Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit Secumundi ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit Zustimmung von Secumundi vor.<\/p>\n\n\n\n<p>24.10&nbsp;&nbsp;&nbsp; Secumundi ist verpflichtet, die Anspr\u00fcche auf eigene Kosten abzuwehren und den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Sch\u00e4den freizustellen, soweit diese nicht auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen.<\/p>\n\n\n\n<p>24.11&nbsp;&nbsp;&nbsp; Aus sonstigen Pflichtverletzungen von Secumundi kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn er diese gegen\u00fcber Secumundi schriftlich ger\u00fcgt und eine Nachfrist zur Abhilfe einger\u00e4umt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt. F\u00fcr Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die in diesen AGB festgelegten Grenzen.<\/p>\n\n\n\n<p>24.12&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr alle Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche betr\u00e4gt ein Jahr und beginnt mit der \u00dcberlassung der Software an den Kunden.<\/p>\n\n\n\n<p>24.13&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit von Secumundi, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personensch\u00e4den oder Rechtsm\u00e4ngeln sowie bei Garantien (\u00a7 444 BGB) gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen, ebenso bei Anspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>25.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Liefer- und Leistungszeit, Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>25.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Software wird in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung \u00fcberlassen.<\/p>\n\n\n\n<p>25.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, eine f\u00fcr die \u00dcbertragung der Software geeignete und ausreichende Soft- und Hardwareumgebung bereitzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>25.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die \u00dcberlassung der Software an den Kunden erfolgt erst nach vollst\u00e4ndiger Erf\u00fcllung des Verg\u00fctungsanspruches von Secumundi. Mit \u00dcberlassung der Software geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>26.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>26.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Haftung von Secumundi, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies gilt nicht,<\/p>\n\n\n\n<p>(a) f\u00fcr die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, d.h. vertragliche Verpflichtungen, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf,<\/p>\n\n\n\n<p>(b) f\u00fcr Sch\u00e4den an K\u00f6rper, Leben und Gesundheit,<\/p>\n\n\n\n<p>(c) f\u00fcr vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzungen von Secumundi, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erf\u00fcllungsgehilfen,<\/p>\n\n\n\n<p>(d) f\u00fcr die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und<\/p>\n\n\n\n<p>(e) f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Garantien.<\/p>\n\n\n\n<p>26.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Secumundi bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>26.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; F\u00fcr die Verj\u00e4hrungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>27.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Geheimhaltung und Datenschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>27.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchf\u00fchrung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur f\u00fcr Zwecke der Durchf\u00fchrung des jeweiligen Vertrages zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen von Secumundi geh\u00f6ren s\u00e4mtliche Leistungen nach dem jeweiligen Vertrag.<\/p>\n\n\n\n<p>27.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde wird die Leistungen von Secumundi Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zug\u00e4nglich machen, soweit dies zur Aus\u00fcbung der ihm einger\u00e4umten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu den Leistungen von Secumundi gew\u00e4hrt, \u00fcber die Rechte von Secumundi und die Pflicht zur Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung und Nutzung der Informationen nur im Umfang nach Ziffer 1 verpflichten, soweit die betreffenden Personen nicht aus anderen Rechtsgr\u00fcnden zur Geheimhaltung mindestens in vorstehendem Umfang verpflichtet sind.<\/p>\n\n\n\n<p>27.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht f\u00fcr Betriebsgeheimnisse, die (I) zur Zeit ihrer \u00dcbermittlung durch den Vertragspartner bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei bekannt waren; (II) nach ihrer \u00dcbermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei offenkundig geworden sind; (III) nach ihrer \u00dcbermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschr\u00e4nkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zug\u00e4nglich gemacht worden sind; (IV) die von einer Vertragspartei eigenst\u00e4ndig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, entwickelt worden sind; (V) die gem\u00e4\u00df Gesetz, beh\u00f6rdlicher Verf\u00fcgung oder gerichtlicher Entscheidung ver\u00f6ffentlicht werden m\u00fcssen \u2013 vorausgesetzt, die ver\u00f6ffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hier\u00fcber unverz\u00fcglich und unterst\u00fctzt ihn in der Abwehr derartiger Verf\u00fcgungen bzw. Entscheidungen; oder (VI) soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist.<\/p>\n\n\n\n<p>27.4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Secumundi h\u00e4lt die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn der Kunde Secumundi Zugang zu seinem Betrieb oder zu seiner Hard- und Software gew\u00e4hrt. Secumundi stellt sicher, dass eigene Erf\u00fcllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet Secumundi sie vor Aufnahme ihrer T\u00e4tigkeit auf das Datengeheimnis. Die Erhebung, Speicherung und \u00dcbermittlung personenbezogener Daten des Kunden durch Secumundi erfolgt ausschlie\u00dflich zur Durchf\u00fchrung des jeweiligen Vertrags. Die personenbezogenen Daten werden Secumundi in \u00dcbereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.<\/p>\n\n\n\n<p>27.5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Soweit Secumundi im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen (I) Zugriff auf personenbezogene Daten erh\u00e4lt, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden (im Folgenden&nbsp;<strong>Partnerdaten<\/strong>), und \/ oder (II) die Partnerdaten im Rahmen der Erf\u00fcllung der vertraglichen Pflichten von Secumundi anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gem\u00e4\u00df \u00a7 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dies gilt auch im Rahmen von blo\u00dfen Pr\u00fcfungs- oder Wartungsarbeiten an IT-Anlagen oder an auf IT-Anlagen befindlicher Software (siehe \u00a7 11 Abs. 5 BDSG). Verantwortliche Stelle i.S.d. BDSG ist in diesem Fall der Kunde, weshalb dieser f\u00fcr die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften einzustehen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>27.6&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Soweit Secumundi personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeiten l\u00e4sst, geschieht dies unter Einhaltung der Anforderungen des \u00a7 11 BDSG. Erg\u00e4nzend hierzu gilt die&nbsp;<strong>ANLAGE AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>28.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schlussvorschriften<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>28.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Vertr\u00e4gen zwischen Secumundi und dem Kunden ist der Gesch\u00e4ftssitz von Secumundi. Secumundi ist als Kl\u00e4ger auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Kunden zu w\u00e4hlen. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zust\u00e4ndigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>28.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht.<\/p>\n\n\n\n<p>28.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, eine unzul\u00e4ssige Fristbestimmung oder eine L\u00fccke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Versto\u00df gegen \u00a7\u00a7 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragsparteien Gewollten wirtschaftlich am n\u00e4chsten kommt. Das Gleiche gilt f\u00fcr den Fall einer L\u00fccke. 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